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Ökologische Auswirkungen durch Bau und Betrieb


Grundsätzliches Problem


Man kann es drehen und wenden wie man will: Entgegen den Verharmlosungen von Befürworterseite würde das gigantische Großprojekt einen zerstörungsgleichen Eingriff in das weitgehend intakte Ökosystem "Heide" bedeuten. Davon wären selbst Naturschutz- und FFH-Gebiete wirkungsmäßig betroffen, die nicht unmittelbar im Eingriffsbereich liegen. Durch die Bebauung selbst, die Erschließung, den ruhenden und sich bewegenden Verkehr, die zwangsläufige Verlärmung durch bis zu 3.500 Gäste etc., würde das Gebiet seinen bisherigen Charakter als ruhige Wald- und Naherholungslandschaft vollends verlieren. Viele Tier- und Pflanzenarten, insbesondere die störungsempfindlichen, hätten keine Chance mehr. Ihr Verschwinden würde billigend in Kauf genommen. Die Auswirkungen, v. a. auf den Boden- und Wasserhaushalt, würden weit über die Freizeitanlage selbst hinaus gehen.












Wasserhaushalt


Der CP Bispingen weist etwa 28 ha neu geschaffener Wasserflächen auf, die auf den ersten Blick gefällig aussehen. In diese läuft das gesamte Oberflächenwasser von Dächern und Wegen. Was man nicht sofort erkennt: Sämtliche Teiche sind mit Folien abgedichtet. Das bedeutet: Jeglicher Austausch von Grund- und Oberflächenwasser ist unmöglich, es erfolgt keine Versickerung und damit Grundwasser-Neubildung. Auch das eingeleitete Weg- und Dachwasser kann nicht versickern. Faktisch müssen also auch die Teiche als zusätzlich versiegelte Flächen angesehen werden.


Der Wasserhaushalt in unserer Heide, einem von Natur aus niederschlagsarmen Gebiet, würde durch die immensen Erdbewegungen, massiv verändert. Allein schon die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen etc. stellt ein regelrechtes Drainsystem dar.  


Waldrodung bedeutet auch gravierende Abnahme der Wasser-Speicherfähigkeit.
Flächenverbrauch


Letztendlich würde das Projekt mindestens 150 Hektar Flächenverbrauch (= 196 Fußballfelder!) bedeuten, auch wenn nicht alles bebaut und versiegelt wird. Die Behauptung, 90 % der Fläche würden naturbelassen bleiben, ist eine völlig unglaubwürdige Verharmlosung. Dies zeigt sich schon beim Platzbedarf für 800 Ferienhäuser, Hotel, Einkaufsstraße und künstlicher Badelandschaft nebst Erschließung. Das Ergebnis wäre eine parkartige Kunstlandschaft, die  den gewachsenen Gebietscharakter großflächig zerstören würde. „Verbraucht" ist im ökologischen Sinn eine Fläche auch dann, wenn sie nicht überbaut/versiegelt wird. Auch eine gravierende Nutzungsänderung, z. B. in eine Kunstlandschaft täglich 3.500 Gästen etc. bedeutet letztendlich „verbrauchte Fläche".
Waldverlust


Der Landkreis Ansbach zählt zu den waldärmsten Gebieten Mittelfrankens. Mit der Rodung von Wald geht eine enorme Freisetzung von Kohlendioxyd einher. Das gesamte im Waldboden, in der Streu und im Holz gebundene CO 2 würde in die Atmosphäre entlassen. Damit aber nicht genug: Gerade Waldböden und Moore haben eine besonders hohe Speicherkapazität Kohlendioxyd (und natürlich auch für Wasser). Diese würde durch die Bebauung auf Dauer zerstört. Das Projekt widerspräche den Klimaschutzzielen der Bay. Staatsregierung und des Landkreises.


Schon jetzt gibt es im Gebiet große waldbauliche Probleme durch Windbruch. Diese werden sich durch die notwendigen Waldaufweitungen verstärken und möglicherweise auch ein Sicherheitsproblem für Gäste und Gebäude darstellen. Vermutlich würde durch dieses Problem mehr Flächenrodung erforderlich sein, als man zum jetzigen Stand vorsieht.
Wasser- und Energieverbrauch


Eine künstliche Bade- und Freizeitlandschaft hat einen extrem hohen Wasser- und Energiebedarf und ist daher auch klimapolitisch kontraproduktiv.


In einer Untersuchung der TU Aachen (St. Seibert, 2006: Regionale Bedeutung von Ferienzentren in der BRD) wird für den Center Parc in Bispingen (Lüneburger Heide) ein jährlicher Wasserverbrauch von 170 Mio. Liter angegeben. Bei der angegebenen Übernachtungszahl dort von ca. 800.000/Jahr bedeutet dies einen Trinkwasserverbrauch von ca. 213 Liter/Person/Tag. Zum Vergleich: Im Bundesdurchschnitt liegt der Tagesverbrauch einschließlich Kleingewerbe bei 126 Liter, der reine Privathaushaltsverbrauch liegt bei ca. 95 Liter.


Vor diesem Hintergrund erscheinen die permanenten Bestrebungen der Reckenberggruppe zur Trinkwasserentnahme in der Heide, denen bisher die Wasserabnehmer fehlten, etwas klarer. Es geht nicht darum, dass Heide-Grundwasser direkt in einen möglich Center Parc gepumpt würde. Es geht darum, dass mit der Tourismusanlage ein zusätzlicher jährlicher Wasserbedarf von vermutlich 200.000 - 300.000 Liter geschaffen würde, der vom Wasserversorger zu decken wäre. Ob dieses von weit hergepumpt würde oder der Mehrbedarf als „Argument" für die Grundwasserförderung des Grundwassers, das als „eiserne Reserve seit Jahrtausenden unter der Heide schlummert", benutzt würde, ist im Ergebnis zweitrangig.


Auch die Abwasserbehandlung würde zu immensen Belastungen führen: Entweder wäre direkt am Standort eine Großeinleiterkläranlage notwendig, oder das Abwasser müsste zur bestehenden Unterschwaninger Kläranlage geleitet (teilweise wohl energieaufwendig gepumpt) werden. Die Kläranlage müsste kostenaufwendig erweitert werden. Gemeinde und Bürger würden finanziell belastet, zumindest durch hohe Vorleistungen. Diskutiert wird auch die ökologisch absurdeste Variante, das Abwasser in einer etwa 7 km langen Leitung quer durch die Heide zur bestehenden Gemeindekläranlage Bechhofen (beim Ortsteil Wiesethbruck) zu pumpen.
Damit wäre ein zusätzlicher Eingriff in den Oberflächenhaushalt verbunden.
Als weitere Variante ist die Einleitung in die Kläranlage Wassertrüdingen im Gespräc(ca.9km).


Über den zu erwartenden Energieverbrauch verweigert Center Parcs bisher Angaben. Dies gilt auch für bestehende Anlagen wie z. B. in Bispingen. Uns sind lediglich Schätzungen aus Diplomarbeiten etc. bekannt.
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Ausgleichsflächen


Das Projekt würde einen großen Bedarf an Ausgleichsflächen nach dem Waldgesetz und Naturschutzgesetz zur Folge haben. Angesichts der zunehmenden Flächenverknappung ist aus verständlichen Gründen die Bereitschaft der Landwirtschaft gesunken, Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zu verkaufen. Verstärkt wird diese Tendenz durch die Unsicherheiten der Wirtschaftskrise und insbesondere durch die Furcht vor Inflation. Vor diesem Hintergrund wäre der erforderliche Grunderwerb kaum zu leisten.


Uns geht es aber nicht um einen hohen Ausgleich, sondern um die Verhinderung der Ursache dafür, nämlich den Eingriff selbst. Nachdem durch die subjektive Standortwahl gar keine evt. verträglicheren Alternativstandorte im Raum ernsthaft geprüft wurden, wurde das Gebot der Eingriffsvermeidung massiv missachtet. Allein schon deshalb ist nach unserer Auffassung das Vorhaben gar nicht genehmigungsfähig.


Verkehrsbelastung


Der Standort ist - neben den Gründen des Biotopwerts und des großflächigen Gebietes - auch aus verkehrstechnischen Gründen völlig ungeeignet: Nachdem weder Bahnerreichbarkeit noch ein leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr bestehen, müssen die wöchentlich an- und abreisenden  etwa 7.000 Übernachtungsgäste (zuzüglich Tagesbesucher sowie Zulieferverkehr) mit dem PKW anreisen. Die PKW-Anreise stellt in der Realität anderer Center Parcs im Übrigen grundsätzlich die zu fast 100 % gewählte Verkehrsform dar.Das bedeutet eine erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung für die betroffenen Bürger.
Neben den bereits seit längerem geplanten Umgehungsstraßen für Unter- und Oberschwaningen, werden außerdem bereits Umgehungen für die Orte Claffheim, Burgoberbach, Sommersdorf und Großenried gefordert.


Zusätzliche (Umgehungs-) Straßen, die keinen wirtschaftlichen Gewinn abwerfen, bedeuten gigantische Baukosten, ewige Unterhaltskosten, gravierende Flächendurchschneidung, zusätzliche Emissionen, Flächenversiegelung, Ausgleichflächenbedarf usw. - und zwar auf Kosten der Steuerzahler.


Zur Orientierung: 1 km durchschnittliche Straße kostet - ohne Unter/Überführungen, Kreisverkehr etc.) allein an Baukosten etwa. 1 Mio. EUR. Bei Verwirklichung der ins Spiel gebrachten Umfahrungen wäre - grob geschätzt mit mindestens 10 km zu rechnen.


Zusätzlich würde an der Freizeitanlage eine Parkfläche für mindestens 1.500 Fahrzeuge benötigt.